Fullservice
Fullservice
Fullservice
Fullservice
Fullservice
Fullservice
DAS KLEINGEDRUCKTE ...
UNSERE AGB
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma LUX MOMENTUM GmbH (im Folgenden „LUX MOMENTUM“ genannt)
Für alle Auftragsannahmen und deren Abwicklung gelten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, die nachstehenden Bedingungen:
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von der LUX MOMENTUM ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Sie verpflichten die LUX MOMENTUM auch dann nicht, wenn in der schriftlichen Bestellung darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Zu anderen Bedingungen als diesen AGB und den von der LUX MOMENTUM schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande. Folglich bleiben die AGB der LUX MOMENTUM auch dann maßgebend, wenn die LUX MOMENTUM auf Grund einer Bestellung, welcher anders lautende Bedingungen des Bestellers zugrunde liegen, die bestellte Ware teilweise oder ganz ausliefert.
Die LUX MOMENTUM gibt Ihre Waren nicht an private Endverbraucher sondern ausschließlich an Gewerbetreibende und juristische Personen wie Kapitalgesellschaften etc. ab. Mit Annahme des Angebots erklärt der Vertragspartner ausdrücklich, dass er ausschließlich im Namen und auf Rechnung der von ihm ausgeübten gewerblichen Tätigkeit bzw. im Auftrag der ihn beauftragenden juristischen Person handelt.
Sofern der Vertragspartner Gewerbetreibender in eigenem Namen ist, hat er mit Erstbestellung unaufgefordert eine Kopie seiner gültigen Gewerbeanmeldung einzureichen.
Sämtliche geltenden gesetzlichen Vorschriften zur Regelungen der Vertragsverhältnisse zwischen privaten Endverbrauchern und juristischen Personen finden im Rahmen des mit Annahme dieses Angebots zustande kommenden Vertrages keine Anwendung.
1.Bestellung
Der Auftraggeber bleibt so lange an seine Bestellung gebunden, bis er von der LUX MOMENTUM eine schriftliche Annahme- oder Ablehnungserklärung erhält. Erteilte Aufträge können nicht zurückgezogen werden.
2.Preise
Alle von der LUX MOMENTUM genannten Preise verstehen sich ab Lager, exklusive Zuschläge, Verpackung und Umsatzsteuer in Euro. Bei Zahlungsverzug über vierzehn Tage oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind alle über die Grundpreise (Grundnettopreise bzw. Bruttopreise abzüglich Grundrabatt) hinausgehend gewährten Sondervergünstigungen verwirkt und werden daher nachverrechnet.
3.Versand
Sofern nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind, bleibt die Art des Versandes der LUX MOMENTUM überlassen. Die LUX MOMENTUM ist berechtigt, Teilsendungen vorzunehmen. Die Lieferung erfolgt ab Hauptlager oder Auslieferungslager. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. LUX MOMENTUM ist berechtigt, die Ware direkt vom Lager oder Fertigungsort des jeweiligen Herstellers liefern zu lassen. Die Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Bestellers geliefert. Die Gefahr geht spätestens mit Absendung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn sonstige Leistungen erbracht werden, so z.B. die Anlieferung und Aufstellung durch die LUX MOMENTUM. Verzögert sich die Versendung oder Übernahme der Ware aus Gründen die die LUX MOMENTUM nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4.Rücksendungen
Nicht vereinbarte Rücksendungen werden von der LUX MOMENTUM grundsätzlich nicht angenommen und gehen auf Kosten und Risiko des Absenders an diesen zurück. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass die LUX MOMENTUM nicht verpflichtet ist, für eine einstweilige Aufbewahrung zu sorgen. Für Rücksendungen, die zwischen dem Kunden und der LUX MOMENTUM vereinbart wurden, wird eine 10-prozentige Manipulationsgebühr, mindestens jedoch € 5,00 in Rechnung gestellt. Vereinbarte Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Risiko des Rücksendenden.
Für Rücksendungen, zu denen die LUX MOMENTUM keine Veranlassung gegeben hat, kann die LUX MOMENTUM ein Lagergeld von 0,25 % des Nettowarenwertes pro Lagertag verrechnen.
Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes liegt bei Rücksendungen beim Vertragspartner / Käufer.
5.Zahlung
5.1.
Alle Zahlungen haben bargeldlos per Überweisung gegen Rechnung zu den im Auftrag genannten Konditionen zu erfolgen. Skonti und Rabatte werden nur nach Vereinbarung gewährt und ggf. im Angebot gesondert angeführt. Diesbezüglich unberechtigt vorgenommene Abzüge sind nach Aufforderung umgehend nachzuzahlen.
Die Rechnung der LUX MOMENTUM wird mit Leistungserbringung / Lieferung / Teillieferung oder nach Vereinbarung gestellt und ist innerhalb des angegebenen Zahlungszieles zur Zahlung fällig. Kann innerhalb von fünf Kalendertagen nach Ablauf des Zahlungszieles kein Zahlungseingang verbucht werden, so befindet sich der Vertragspartner automatisch, auch ohne schriftliche Mahnung, im Zahlungsverzug. Ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges werden dem Vertragspartner zusätzlich zu etwaigen Mahngebühren Verzugszinsen in Höhe von 8% über den von der LUX MOMENTUM bezahlten Bankzinsen zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. Darüber hinausgehende Schadensersatzforderungen bleiben vorbehalten.
Die Aufrechnung mit bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
Werden bei dem Vertragspartner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, wird das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder hat er seine Zahlungen eingestellt, so werden etwaige Zahlungsvereinbarungen hinfällig. Die LUX MOMENTUM kann in diesem Fall den Rücktritt vom Vertrag erklären. Bei einer etwaigen Stundungsvereinbarung ist die LUX MOMENTUM zum Widerruf berechtigt. Die LUX MOMENTUM kann Erfüllung und im Falle des Verzuges Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Wenn die LUX MOMENTUM berechtigt ist, von einem bestehenden Vertrag zurückzutreten und von diesem Recht Gebrauch macht, kann sie Schadensersatzansprüche geltend machen.
5.2.
Vertreter und Reisende sind nicht berechtigt, Zahlungen, Waren usw. für die LUX MOMENTUM in Empfang zu nehmen. Hierzu muss eine ausdrückliche Inkassovollmacht bzw. Berechtigung vorliegen. Wer dennoch Schecks, Gelder o.ä. an Nichtberechtigte aushändigt, tut das, auch wenn es von der LUX MOMENTUM geduldete Gewohnheit wurde, immer auf eigene Gefahr. Die LUX MOMENTUM weist ausdrücklich darauf hin, dass der Überbringer, der hier im Auftrag des Kunden handelt, durch diese Handlung keinerlei gesetzliche Geldempfangsvollmacht besitzt. Ebenfalls werden Reklamationen über evtl. nicht erhaltene Warengutschriften in diesen Fällen sinngemäß nicht anerkannt.
6.Wechsel
Wechsel werden bei der LUX MOMENTUM nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen; sie gelten zahlungshalber und werden erst nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offenen Spesen durch den Auftraggeber seinem Konto gutgeschrieben.
7.Mängel und Gewährleistung
7.1.
Der Käufer (Kunde) hat die gelieferten Waren sofort bei Anlieferung mit der gemäß § 377 HGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche aus welchem Titel immer (insbesondere auch Schadenersatzansprüche) durch Vermerk auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich unverzüglich zu rügen. Sollte aus besonderen Gründen bei der Übernahme eine sofortige Prüfung der Ware auf Mängel nicht möglich sein, ist dies bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder sonst schriftlich zu vermerken. In diesem Falle sind vorhandene Mängel binnen 4 Tagen nach Eintritt der Überprüfungsmöglichkeit schriftlich bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche der Verkäuferin bekannt zu geben.
Die Gewährleistung umfasst ausdrücklich nicht verspätet gerügte Mängel sowie die Beseitigung von Mängeln, die auf ein sonstiges nicht sachgemäßes und dem Vertragspartner zurechenbares Verhalten zurückzuführen sind.
Leuchtmittel, auch LED-Leuchtmittel, gelten im Rahmen dieses Vertrages als Verbrauchsgut und unterliegen in Ihrer Lebensdauer individuellen Anforderungen und sachgemäßer Verarbeitung. Nach Übergang des Transportrisikos und dem Ablauf der vorgenannten Anzeigefristen für offensichtliche und nicht offensichtliche Mängel wird auf sämtliche Leuchtmittel keine Gewährleistung gegeben. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
7.2.
Gewährleistung besteht für Produktions- und Materialfehler, die in auffälliger Weise vom technischen Standard abweichen (hiervon ausgeschlossen sind Abweichungen gemäß 7.10). Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der Ware. Nach diesem Zeitraum sind jegliche sonstige Ansprüche etwa auf Schadenersatz ausgeschlossen.
7.3.
Die LUX MOMENTUM leistet bei Auftreten eines Mangels nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Austausch der fehlerhaften Sache oder Zurücknahme derselben gegen Refundierung des Kaufpreises. Ein Preisminderungsanspruch des Käufers (Kunden) besteht erst dann, wenn die LUX MOMENTUM nicht innerhalb angemessener Frist im vorangeführten Sinne Gewähr leistet.
7.4.
Die Mängelbehebung erfolgt an einem Ort freier Wahl der LUX MOMENTUM in ihren Geschäftsräumen oder denen Ihrer Zulieferer oder an dem Ort, an dem sich die Ware befindet. Erfolgt die Mängelbehebung nicht am Aufbewahrungsort der Ware, hat der Käufer die Ware über entsprechende Aufforderung seitens der LUX MOMENTUM ordnungsgemäß verpackt auf seine Kosten an die Letztere zurückzustellen.
7.5.
Die Haftung der LUX MOMENTUM bei Eintritt eines Mangels ist, für welche Ansprüche immer, der Höhe nach mit dem Kaufpreis für den vom Mangel betroffenen Teil der Ware beschränkt. Insbesondere besteht keine Haftung für den Ersatz von Aufwendungen, die dem Käufer (Kunden) im Zusammenhang mit der Verbesserung oder dem Austausch der Ware seitens der LUX MOMENTUM entstehen, was insbesondere auch für eine etwa erforderliche Demontage und Wiederanbringung der Produkte gilt.
Beispiel:
Eine aufgehängte Lichterkette fällt wegen eines von der LUX MOMENTUM zu vertretenden Produktions- oder Materialfehlers teilweise aus. Die Kosten für die Demontage und Wiederanbringung des vom Mangel betroffenen Teiles der Lichterkette können gegenüber der LUX MOMENTUM nicht geltend gemacht werden. Deren Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind durch Ersatzlieferung der vom Mangel betroffenen Teile der Ware oder Refundierung des anteiligen Kaufpreises jedenfalls zur Gänze erfüllt. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7.6.
Die LUX MOMENTUM ist von jeglicher Gewährleistung und Schadenersatzpflicht befreit, wenn an den gelieferten Produkten Änderungen, Bearbeitungen oder ähnliches durch den Käufer (Kunden) oder Dritten vorgenommen werden, ebenso haftet sie nicht für Mängel, die durch den Einfluss außergewöhnlicher äußerer Verhältnisse oder Nachverarbeitung der gelieferten Ware entstanden sind.
7.7.
Die Haftung der LUX MOMENTUM ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit der Ersatz von solchen (wie etwa für Aufwendungen im Zuge einer Mängelbehebung nach den vor dargestellten Punkten) nicht ohnehin ausgeschlossen ist.
7.8.
Ausgeschlossen von jeglicher Gewährleistung sind grundsätzlich alle Artikel, die den Kategorien „Verbrauchsgut“, „Rest- und Sonderposten“, „Einzelstücke“ und „Gebrauchtwaren“ zu geordnet sind sowie im Preis reduzierte Produkte / Waren.
7.9.
Der Käufer erklärt, alle einschlägigen Vorschriften über die Benutzung des Produktes zu kennen und verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, dass diese Vorschriften bei der Aufstellung und beim Betrieb des Produktes eingehalten werden.
7.10.
LED: Abweichungen in der Lichtfarbe (z.B. warm weiß oder weiß) sind möglich und stellen keinen Mangel dar. Produktänderungen, insbesondere bei Anpassung an den technischen Fortschritt, Detailänderungen usw. bleiben ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.
8.Beschädigungen auf dem Transportwege
Jede Beschädigung ist unverzüglich dem Beförderungsträger schriftlich bekanntzugeben. Schadenersatzansprüche können nur diesem gegenüber erhoben werden.
9.Sonderanfertigungen
Übernimmt die LUX MOMENTUM Sonderanfertigungen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen ihres Bestellers, so übernimmt dieser die Haftung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und wird die LUX MOMENTUM vom Besteller diesbezüglich schad- und klaglos halten.
10.Eigentumsvorbehalt
10.1.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises, der mit ihr zusammenhängenden Zinsen und der mit seiner Durchsetzung verbundenen Kosten, Eigentum der LUX MOMENTUM.
10.2.
Sollte die Ware vom Kunden vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert worden sein, so gilt der von diesen zu entrichtende Kaufpreis als zum Zeitpunkt des Verkaufes an die LUX MOMENTUM abgetreten. Der Kunde verpflichtet sich daher, den in solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die LUX MOMENTUM abzuführen.
10.3.
Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, die LUX MOMENTUM innerhalb von drei Tagen zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen und Unterstützungen zu erteilen.
10.4.
Es gilt als vereinbart, dass der Eigentumsvorbehalt von der LUX MOMENTUM auch bei Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Ware aufrecht erhalten bleibt.
10.5.
Die LUX MOMENTUM ist bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, bei Wechsel- und Scheckprotesten, bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, bei unbefriedigenden Auskünften über die Zahlungsfähigkeit und / oder Vermögenslage des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurück zu fordern. In diesem Fall ist der Besteller nur dann zur Zurückhaltung der Ware berechtigt, wenn dieses Recht von der LUX MOMENTUM anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.Liefertermin
11.1.
Die Angabe der Liefertermine / Lieferzeiten durch die LUX MOMENTUM GmbH erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sie selbst richtig und rechtzeitig beliefert wird und eine etwaige fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Die von der LUX MOMENTUM in Auftragsbestätigungen oder sonstigen Geschäftspapieren genannten Liefertermine gelten nur annähernd und können somit unter- oder überschritten werden. Die Einhaltung der Liefertermine setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen, Freigabe und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen voraus. Sofern diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt sind, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Änderung oder Ergänzung einer Bestellung beginnt die in der ursprünglichen Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit von neuem.
11.2.
Sollte eine rechtzeitige Lieferung durch besondere Umstände nicht möglich sein, so kann ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Bestellers erst erfolgen, wenn eine von ihm schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 6 Wochen erfolglos verstrichen ist. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber gegenüber der LUX MOMENTUM kein Schadenersatzanspruch zu.
11.3.
Soweit dem Begehren der LUX MOMENTUM auf Auskunftserteilung gegenüber der Kreditunternehmung des Kunden nicht entsprochen wird, oder die erteilte Auskunft nicht befriedigt oder der Stand des Kontokorrentkontos (Saldo) eine ordnungsgemäße Zahlung gefährdet erscheinen lässt, ist die LUX MOMENTUM berechtigt, ihre Lieferverbindlichkeit ganz oder teilweise aufzuheben. Bei Lieferverzögerungen, die im Bereich des Auftraggebers liegen, ist die LUX MOMENTUM berechtigt, Lagergeld im Ausmaß des Punktes 4. Abs. 3 in Rechnung zu stellen. Der Anspruch der LUX MOMENTUM auf Aufwand- und Schadenersatz bleibt davon unberührt.
12.Höhere Gewalt
Wird der LUX MOMENTUM aus Gründen, auf die sie keinen Einfluss hat, wie etwa bei Nichtleistung ihres Zulieferers, bei Streik und Aussperrung, die Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert, so kann sie den Vertrag ganz oder teilweise aufheben. Der Käufer verzichtet in diesen wie auch in allen anderen Fällen auf jeden Rechtsanspruch aus Verzögerung oder Nichtausführung der Lieferung.
13.Irrtum
Eine Anfechtung eines von der LUX MOMENTUM angenommenen Auftrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen.
14.Pfandrecht
Zur Sicherung der gesamten bei der LUX MOMENTUM aushaftenden Schuld räumt der Auftraggeber dieser ein Pfandrecht an den Sachen ein, die er in deren Gewahrsam übertragen hat. Mit der Übertragung erklärt er, über diese Sachen verfügungsberechtigt zu sein.
15.Ausschluss der Aufrechnung
Gegen Forderungen der LUX MOMENTUM ist, soweit nicht ein Kontokorrentverhältnis vorliegt, die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der LUX MOMENTUM ausgeschlossen.
16.Urheberschutz
16.1. Geistiges Eigentum
Die Gestaltung von Produkten der Zulieferer der LUX MOMENTUM ist teilweise musterrechtlich geschützt, die Darstellung der Produkte in Katalogen und Prospekten, übersandten Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstigen Unterlagen sind geistiges Eigentum der Zulieferer der LUX MOMENTUM oder der LUX MOMENTUM selbst. Alle vorgenannten und sonstigen im Geschäftsverkehr zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nicht anderweitig verwendet werden oder ohne schriftliche Zustimmung der Zulieferer der LUX MOMENTUM oder der LUX MOMENTUM vervielfältigt und Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen unverzüglich herauszugeben.
16.1. Produktreferenz
Die LUX MOMENTUM ist unbefristet und unwiderruflich berechtigt, den Kunden sowie Beschreibungen der für ihn erbrachten Leistungen in ihre Referenzliste aufzunehmen und diese Angaben sowie Fotos von Lichtinstallationen des Kunden mit deren Produkten für Werbe- und Präsentationszwecke auf jegliche lautere Art, insbesondere auch im Internet, zu verwenden.
17.Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
18.Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
18.1.
Es gilt ausschließlich bundesdeutsches Recht, die Anwendung von EU- und / oder UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
18.2.
Erfüllungsort des Vertrages ist der Geschäftssitz von LUX MOMENTUM oder ggf. Ihrer Zulieferer.
18.3.
Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.
19.Allgemeines
Mit der Abgabe der Bestellung bzw. Annahme der Sendung erkennt der Auftraggeber diese AGB ausdrücklich an.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine der LUX MOMENTUM im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden geschäftlichen und persönlichen Daten zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses elektronisch gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Er ist berechtigt, jederzeit die zu seiner Firma, seiner Person oder zu seinem Pseudonym gespeicherten Daten unentgeltlich abzufragen.
Der Vertragspartner stellt die LUX MOMENTUM und Ihre Vertreter von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich überlassener Daten frei.
Stand: Januar 2021